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Da wir als Provider eMails mit SPAM Verdachtr aus rechtlichen Gründen
Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG)
Am 23.5.2001 wurde das neue Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) verabschiedet, hierzu gab es dann für einige Bestimmungen noch Übergangsfristen - die aber nun ab dem 22.5.2004 auch alle ausgelaufen sind. Lesen Sie hier den aktuellen Gesetzestext.
Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG)
Hinweise der Bundessteuerberaterkammer
Hinweise der Bundessteuerberaterkammer zur Verschwiegenheitspflicht, zur Datensicherheit und zum Datenschutz in der StB-Praxis
Beschlossen vom Präsidium der Bundessteuerberaterkammer nach der Novellierung des Bundesdatenschutzgesetzes am 29./30. April 2002
Hinweis zur Weiterleitung von E-Mails (keine Rechtsberatung)
Hinweis zur Weiterleitung von E-Mail und Zugriff auf E-Mails von ausgeschiedenen Mitarbeitern
Hinweis zur Weiterleitung von Emails
Vereinbarung über die Untersagung der privaten E-Mail-Nutzung über ein betriebliches EDV-System (keine Rechtsberatung)
Mustervereinbarung: Untersagung der privaten E-Mail-Nutzung
Untersagung der privaten E-mail-Nutzung
Verfahrensverzeichnis für Jedermann
Verfahrensverzeichnis ist die zu veröffentlichende Übersicht für Jedermann (§ 4e Satz 1 Nrn. 1-8). Danach hat jede datenverarbeitende Stelle, die personenbezogene Daten verarbeitet, „ein Verzeichnis der automatisierten Verfahren (Verfahrensverzeichnis)“ zu führen. Weitere Hinweise & Formularmuster
Verfahrensverzeichnis für Jedermann
Bestellung zum Datenschutzbeauftragten
Mustervertrag: Bestellung zum Datenschutzbeauftragten
Muster Datenschutzbeauftragter
Datenschutzverpflichtungserklärung für Mitarbeiter
Mustervertrag: Datenschutzverpflichtungserklärung für Mitarbeiter
Datenschutzverpflichtungserklärung für Fremdunternehmer
Mustervertrag: Datenschutzverpflichtungserklärung für Fremdunternehmer
Mustervertrag für Fremdunternehmer
IHK-Merkblatt für den betrieblichen Datenschutzbeauftragten
IHK-Merkblatt für den betrieblichen Datenschutzbeauftragten
IHK-Merkblatt: Datenschutzbeauftragter
Ergänzung zum Arbeitsvetrag: Verschwiegenheit und Internetnutzung
Ergänzung zum Arbeitsvetrag: Verschwiegenheit und Internetnutzung
Vertraulichkeitsverpflichtung für externe Partner
Verpflichtung externer Partner zur Verschwiegenheit und Vertraulichkeit
Vertraulichkeitsverpflichtung für externe Partner
DATEV-DSWR 2/2002 Artikel: Neues Bundesdatenschutzgesetz - was muss der Kanzleiinhaber beachten?
Am 23. Mai 2001 ist das neue Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) in Kraft getreten. Die Novelle passt das BDSG an die EU-Datenschutzrichtlinie an, um die europäischen Gesetzgebungen zu harmonisieren. Der Beitrag beschreibt die wesentlichen Änderungen und zeigt in Grundzügen zusammenfassend auf, welche Datenschutz Anforderungen unter Berücksichtigung dieser Änderungen in der Kanzlei zu beachten sind.
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